BDS - Logo
Dienstleistungsgesellschaft
Beratung - Dienstleistungen - Seminare
Internationale Gründungs- und Unternehmensberatung
 

 Sie sind hier:  News

News

 
 

KarriereStart 2012

Liebe Gründungs-Interessenten,

vom 20. bis 22. Januar 2012 waren wir als „Internationale Gründungs- und Unternehmensberatung“ mit unserem Stand H 7 in der Messehalle 3 vertreten.

Die Messe KarriereStart vereinte zum 14. Mal die verschiedenen arbeitsmarktrelevanten Themenbereiche Bildung, Beruf, Personal und Gründung unter einem Dach und führte Anbieter und Interessenten an drei Messetagen zusammen. Sie endete wieder mit einem Besucher- und Ausstellerrekord.

Wir bedanken uns bei den zahlreichen Besuchern an unserem Messestand für die interessanten Gespräche und wünschen gutes Gelingen für Ihre unternehmerischen Vorhaben. Natürlich freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Sie tragen sich mit dem Gedanken zu Gründen, ein eigenes Unternehmen aufzubauen, wissen jedoch nicht, wie man vorgehen soll?

Folgende Themen zur Existenzgründung & Unternehmensentwicklung waren für unsere Besucher besonders interessant:

-         - Was gibt es bei einer Unternehmensgründung alles
    zu beachten?

-       - Welche Förderungen, Zuschüsse u.
    Existenzgründerhilfen kann man nutzen?

-         - Wie sollte man sich optimal vorbereiten?

-          - Welche Unterlagen werden benötigt (z.B. für die
   Arbeitsagentur)

-         - Wer unterstützt mich bei der Erstellung meines
   Businessplans und wie?

-        - Gibt es Beratungs- bzw. Coachingförderung?

-        - Wie läuft das KfW Gründercoaching ab?

Außerdem gab es Fragen zur Vertriebssteigerung, Mitarbeitermotivation, zum Thema Marketing im Unternehmen, Aufbau von Unternehmens-Netzwerken, Export-Import, zur Existenzsicherung und zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens.

Wir stehen Ihnen für weitere Gespräche und Ideen natürlich gern zur Seite. Besuchen Sie uns einfach!

Ihr Team der BDS Dienstleistungsgesellschaft in Dresden



Neue Regelungen zum Gründungszuschuss ab 28.12.2011

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschäft die Bedingungen für den Existenzgründungszuschuss.

Die Neuregelung zum Gründungszuschuss ist bereits am 28.11.2011 in Kraft treten und somit deutlich früher als bisher vermutet.

Was bedeutet das konkret für künftige Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit?

·         Im Rahmen der Änderung soll der Rechtsanspruch entfallen und durch eine Ermessensleistung ersetzt werden, d.h. die Arbeitsagenturen können Anträge auf Gründungszuschuss ablehnen.

·         Außerdem müssen künftig zum Beginn des Bezuges von Gründungszuschuss noch 150 Tage Restanspruch zum ALGI vorhanden sein. Bei typischerweise zwölf Monaten ALGI-Anspruch hätten Sie sieben statt bisher neun Monaten, um sich für die Existenzgründung zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

·         Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe ALGI-Anspruch + Pauschale 300,-€) wird von neun auf sechs Monate verkürzt und die zweite Förderphase (Pauschale 300,-€) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer von insgesamt 15 Monaten bleibt erhalten.

Sie spielen schon lange mit dem Gedanken der Existenzgründung? Möglicherweise können Sie Ihren Schritt in die Existenzgründung vorziehen und auch noch von den heute gültigen Regelungen des Gründungszuschusses profitieren.

Die Qualität Ihres Businessplanes wird mit entscheidend sein, ob Sie die künftige Ermessensleistung zur Förderung Ihres Gründungsvorhabens von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten werden. Nach unseren Erfahrungen ist der Erhalt des Gründungszuschusses eine nicht unwesentliche Unterstützung in der ersten Gründungszeit.

Deshalb ist es umso wichtiger, das Gründungsvorhaben gut vorzubereiten und professionelle Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes und dessen Umsetzung in Anspruch zu nehmen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit einem unserer Gründungsberater!

_______________________

Neuregelungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 1.Januar 2011
(Quelle: Existenzgründer Newsletter des (BMWi)

Auf Antrag können sich auch künftig Existenzgründerinnen und -gründer in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige versichern. Jedoch sind am 08.Juli 2010 einige Neuregelungen beschlossen worden hinsichtlich der künftigen Beitragshöhe. Die Beiträge steigen in 2011 auf ca. 32 Euro (Ostdeutschland) und ca. 38 Euro (Westdeutschland) und steigen weiter, in 2012 auf das jeweils Doppelte.

Existenzgründer sollten demnach präzise abwägen, ob es künftig für Sie sinnvoll ist, weiter in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzuzahlen oder im Einzelfall besser zu kündigen.

Wer als Selbständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in

der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. März 2011 ein Sonderkündigungsrecht, das er bis zum 31. Dezember 2010 rückwirkend geltend machen kann.

Wer ab 01. Januar 2011 als neues Mitglied in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann dann erst nach 5 Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen.

Weitere Informationen hier in den Hinweisen von den Arbeitsagenturen Information

 

 

 

   

 

© 2006-2012 BDS-Dienstleistungsgesellschaft