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KarriereStart
2012
Liebe
Gründungs-Interessenten,
vom 20. bis 22.
Januar 2012 waren wir als „Internationale Gründungs- und
Unternehmensberatung“ mit unserem Stand H 7 in der
Messehalle 3 vertreten.
Die Messe
KarriereStart vereinte zum 14. Mal die verschiedenen
arbeitsmarktrelevanten Themenbereiche Bildung, Beruf, Personal
und Gründung unter einem Dach und führte Anbieter und
Interessenten an drei Messetagen zusammen. Sie endete wieder mit
einem Besucher- und Ausstellerrekord.
Wir bedanken
uns bei den zahlreichen Besuchern an unserem Messestand für die
interessanten Gespräche und wünschen gutes
Gelingen für Ihre unternehmerischen Vorhaben. Natürlich freuen wir
uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Sie tragen sich
mit dem Gedanken zu Gründen, ein eigenes Unternehmen aufzubauen,
wissen jedoch nicht, wie man vorgehen soll?
Folgende Themen zur Existenzgründung & Unternehmensentwicklung waren
für unsere Besucher besonders interessant:
-
- Was gibt es bei
einer Unternehmensgründung alles
zu beachten?
-
-
Welche Förderungen, Zuschüsse u.
Existenzgründerhilfen kann man nutzen?
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- Wie sollte man sich optimal vorbereiten?
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Welche
Unterlagen werden benötigt (z.B. für die
Arbeitsagentur)
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- Wer unterstützt mich bei der Erstellung meines
Businessplans und wie?
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Gibt es
Beratungs- bzw. Coachingförderung?
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- Wie läuft das KfW Gründercoaching ab?
Außerdem gab es
Fragen zur Vertriebssteigerung, Mitarbeitermotivation, zum Thema
Marketing im Unternehmen, Aufbau von Unternehmens-Netzwerken,
Export-Import, zur Existenzsicherung und zur nachhaltigen
Entwicklung des Unternehmens.
Wir stehen
Ihnen für weitere Gespräche und Ideen natürlich gern zur Seite.
Besuchen Sie uns einfach!
Ihr Team der
BDS Dienstleistungsgesellschaft in Dresden
Neue
Regelungen
zum Gründungszuschuss ab 28.12.2011
Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) verschäft die Bedingungen für den
Existenzgründungszuschuss.
Die Neuregelung zum
Gründungszuschuss ist bereits am 28.11.2011 in Kraft
treten und somit deutlich früher als bisher vermutet.
Was bedeutet das konkret
für künftige Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit?
·
Im Rahmen der Änderung soll der Rechtsanspruch entfallen
und durch eine Ermessensleistung ersetzt werden, d.h. die
Arbeitsagenturen können Anträge auf Gründungszuschuss ablehnen.
·
Außerdem müssen künftig zum Beginn des Bezuges von
Gründungszuschuss noch 150 Tage Restanspruch zum ALGI vorhanden
sein. Bei
typischerweise zwölf Monaten ALGI-Anspruch hätten Sie sieben
statt bisher neun Monaten, um sich für die Existenzgründung
zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.
·
Die erste
Förderphase (Zuschuss in Höhe ALGI-Anspruch + Pauschale 300,-€)
wird von neun auf sechs Monate verkürzt und die zweite
Förderphase (Pauschale 300,-€) wird von sechs auf neun Monate
verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer von insgesamt 15 Monaten
bleibt erhalten.
Sie spielen
schon lange mit dem Gedanken der Existenzgründung? Möglicherweise
können Sie Ihren Schritt in die Existenzgründung vorziehen und auch
noch von den heute gültigen Regelungen des Gründungszuschusses
profitieren.
Die Qualität
Ihres Businessplanes wird mit entscheidend sein, ob Sie die
künftige Ermessensleistung zur Förderung Ihres
Gründungsvorhabens von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit
erhalten werden. Nach unseren Erfahrungen ist der Erhalt des
Gründungszuschusses eine nicht unwesentliche Unterstützung in der
ersten Gründungszeit.
Deshalb ist es
umso wichtiger, das Gründungsvorhaben gut vorzubereiten und
professionelle Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes und
dessen Umsetzung in Anspruch zu nehmen.
Kontaktieren
Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch
mit einem unserer Gründungsberater!
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Neuregelungen in
der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab
1.Januar 2011
(Quelle:
Existenzgründer Newsletter des (BMWi)
Auf Antrag können
sich auch künftig Existenzgründerinnen und -gründer in der
freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige versichern.
Jedoch sind am 08.Juli 2010 einige Neuregelungen beschlossen worden
hinsichtlich der künftigen Beitragshöhe. Die Beiträge steigen
in 2011 auf ca. 32 Euro (Ostdeutschland) und ca. 38 Euro
(Westdeutschland) und steigen weiter, in 2012 auf das jeweils
Doppelte.
Existenzgründer
sollten demnach präzise abwägen, ob es künftig für Sie sinnvoll ist,
weiter in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzuzahlen oder
im Einzelfall besser zu kündigen.
Wer als
Selbständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in
der
Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. März
2011 ein Sonderkündigungsrecht, das er bis zum 31.
Dezember 2010 rückwirkend geltend machen kann.
Wer ab 01. Januar
2011 als neues Mitglied in die freiwillige Arbeitslosenversicherung
einbezahlt, kann dann erst nach 5 Jahren und dann jeweils mit
einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen.
Weitere
Informationen hier in den Hinweisen von den Arbeitsagenturen
Information
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